AKTUELLES

SECO warnt vor

Fr 05.12.2014 08:38
Autor: aarejura Rechtsanwälte

SECO warnt vor "Handelsregisterdatenbank"

Das SECO warnt vor Fax-Mitteilungen, die mit "Handelsregisterdatenbank" betitelt sind. Diese Mitteilungen haben nichts mit den offiziellen Handelsregisterämtern zu tun, obwohl die Verwendung des Schweizer Kreuzes und die Bezeichnung «Schweiz» einen solchen falschen Schluss zulassen.

Im Anschluss an die Neueintragung oder Änderung Ihrer Firma werden Sie in der Regel von verschiedenen Firmen Rechnungen für Eintragungsgebühren in Register und dergleichen erhalten. Sie sollten keine Formulare unterzeichnen oder Rechnungen bezahlen, sondern die Briefe dieser privaten Register ignorieren!

Medienmitteilung des SECO vom 04.12.2014

Merkblatt aarejura Rechtsanwälte über scheinoffizielle Register



Handelsregisterbelege im Internet

Do 30.08.2012 09:07
Autor: Markus Spielmann, Rechtsanwalt und Notar

Es ist nicht neu, dass das Handelsregister öffentlich ist (Art. 10ff. HRegV). Das Hauptregister kann schon lange online abgerufen werden, die Anmeldebelege mussten bis anhin beim Handelsregister selbst eingesehen werden.

Die Kantone gehen nun dazu über, die kompletten Belege im Internet zu publizieren (BS und ZH). Damit werden Protokolle, eingereichte Bilanzen usw. viel leichter zugänglich. Dies ist an sich nützlich, birgt aber auch Risiken. Wir empfehlen, konsequent nur noch Protokollauszüge und das Minimum an übrigen Belegen mit der Anmeldung einzureichen.

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