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Autor: Markus Spielmann, Rechtsanwalt und Notar | ||
Es ist nicht neu, dass das Handelsregister öffentlich ist (Art. 10ff. HRegV). Das Hauptregister kann schon lange online abgerufen werden, die Anmeldebelege mussten bis anhin beim Handelsregister selbst eingesehen werden. Die Kantone gehen nun dazu über, die kompletten Belege im Internet zu publizieren (BS und ZH). Damit werden Protokolle, eingereichte Bilanzen usw. viel leichter zugänglich. Dies ist an sich nützlich, birgt aber auch Risiken. Wir empfehlen, konsequent nur noch Protokollauszüge und das Minimum an übrigen Belegen mit der Anmeldung einzureichen. |
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