Unentgeltliche Rechtspflege im Kanton Solothurn
 
I. Was ist die unentgeltliche Rechtspflege
Wer nachweist, dass er vermögenslos ist und sein Einkommen nicht hinreicht, neben dem notwendigen Lebensunterhalt für sich und seine Familie die Kosten für den Prozess aufzubringen, kann die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege verlangen. Die unentgeltliche Prozessführung umfasst die Gerichts1- und die Parteikosten2.

Bei der unentgeltlichen Rechtspflege handelt es sich um ein grundlegendes rechtsstaatliches Instrument. Die Türen der Gerichte (und des Rechtes) sollen nicht nur den Reichen offen stehen. Jeder darf zu seinem Recht kommen.

1 Gerichtskosten: Gebühren des Gerichtes für seinen Aufwand;
2 Parteikosten: Anwaltskosten und Aufwändungen der Parteien.

 
 
II. Voraussetzungen im Zivilverfahren
  • Vermögenslosigkeit

  • Ungenügendes Einkommen für Lebensunterhalt und Prozessführung

  • Bestätigung der Gemeinde
  • Prozess nicht aussichtslos oder mutwillig
  • Schriftliches Gesuch
  • Keine juristische Person

  •  

    III. Vorgehen für unentgeltliche Rechtspflege im Zivilverfahren 
    Wer die unentgeltliche Rechtspflege beanspruchen muss beweisen, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Es muss das Formular "Gesuch und Zeugnis zur Erlangung der unentgeltlichen Rechtspflege" ( Das solothurnische URP-Formular) vollständig ausgefüllt und mit den Beweismitteln eingereicht werden.


    IV. Die amtliche Verteidigung im Strafverfahren 
    Im Strafverfahren hängt es grundsätzlich vom Urteil ab, wer die Kosten des Verfahrens und die Parteikosten trägt. Bei einer Verurteilung muss der Verurteilte die Kosten tragen, bei einem Freispruch oder Einstellung des Verfahrens trägt sie in der Regel der Staat. Ausnahmen sind möglich, wenn der Freigesprochene die Untersuchung durch sein Verhalten veranlasst oder erschwert hat.

    Wenn dem Beschuldigten
    1. ein amtlicher Verteidiger zur Seite gestellt wird und
    2. er zu wenige finanzielle Mittel hat,
    trägt der Staat die Kosten.

    Ein amtlicher Verteidiger kann ernannt werden, wenn der Beschuldigte mit scharfen Sanktionen rechnen muss, er länger in Untersuchungshaft ist, er sich wegen Gebrechen nicht genügend verteidigen kann oder in anderen Fällen mit schwierigen Verhältnissen (Komplexität, Sprachschwierigkeiten etc.)


    Hinweis: Lassen Sie uns die UP oder die amtliche Verteidigung beantragen.
    Drucken Sie das URP-Formular aus und lassen Sie es uns (nach Begründung eines Mandatsverhältnisses / Rücksprache mit uns!) mit den folgenden Unterlagen zukommen:

  • Belege über Schulden, Abzahlungsverträge, Hypothekarkredite
  • Letzter Lohnausweis, aktuelle Lohnabrechnung, Taggeldverfügungen
  • Beleg über die Höhe des Mietzinses
  • Beleg über die Wohnnebenkosten
  • Versicherungsbelege und Sozialversicherungen (Krankenkasse)
  • Belege über Berufsauslagen
  • Unterhaltsbeiträge (Zahlungsbelege)
  • Betreibungsamtliche Unterlagen
  • weitere Belge über regelmässige Einkommen und Ausgaben
  • Bescheinigung der Einwohnergemeinde, sobald das Gesuch vollständig ist


  • Das solothurnische URP-Formular  Gesuch und Zeugnis zur Erlangung der unentgeltlichen Rechtspflege (734 Kb, pdf)

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