Weisungsrecht des Arbeigebers: Dress-Code am Arbeitsplatz

Interne Weisungen des Arbeitgebers hinsichtlich des Dress-Codes am Arbeitsplatz sind nicht nur üblich sondern - sofern sie sich im Rahmen des Zumutbaren bewegen - auch zulässig. Ist beispielsweise direkter Kontakt zum Kunden typisch für die Arbeit, so kann der Arbeitgeber auf korrekte Kleidung wie Anzug oder Deuxpiéce bestehen. Bestimmte Marken darf er indessen nicht vorschreiben. Ist am Arbeitsplatz eine Uniform zu tragen, so hat der Arbeitgeber diese zur Verfügung zu stellen.

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