Weisungsrecht des Arbeigebers: Dress-Code am Arbeitsplatz
Interne Weisungen des Arbeitgebers hinsichtlich des Dress-Codes am Arbeitsplatz
sind nicht nur üblich sondern - sofern sie sich im Rahmen des Zumutbaren
bewegen - auch zulässig. Ist beispielsweise direkter Kontakt zum Kunden
typisch für die Arbeit, so kann der Arbeitgeber auf korrekte Kleidung wie
Anzug oder Deuxpiéce bestehen. Bestimmte Marken darf er indessen nicht
vorschreiben. Ist am Arbeitsplatz eine Uniform zu tragen, so hat der
Arbeitgeber diese zur Verfügung zu stellen.
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