Ihre Interessen sind unsere Berufung.
Wir sind ein im Mittelland verwurzeltes Unternehmen und profitieren - zu Ihren Gunsten - von einem verzweigten Beziehungsnetz. Als Rechtsanwälte ist Ihr Interesse unser oberstes Gebot. Wir setzen uns für Sie ein vor Gerichten, Behörden aber auch in Verhandlungen mit Dritten, um das für Sie günstigste Ergebnis zu erzielen. Auch beratend arbeiten wir erfolgreich mit Ihnen zusammen (beispielsweise beim Verfassen von Verträgen, beim Lösen von Problemen oder beim Beantworten von Rechtsfragen in Ihrem Bereich). Zudem bieten wir die Beratung und Erstellung öffentlicher Urkunden (Gründung von Gesellschaften, Ehe- und Erbverträge, Testamente, Vorverträge zu Grundstückskäufen usw.) durch einen Notar an. Rechtsanwalt Matthias Miescher ist ausgebildeter und erfahrener Mediator SAV. Die Mediation ist ein Verfahren zur Streitschlichtung.

Vertrauen ist das Wichtigste im Verhältnis zu Ihrem Anwalt.

Rechtsanwalt Beratung Notariat Mediation
Der Fürsprecher oder Rechtsanwalt setzt sich für seine Klientin oder seinen Klienten ein. Das muss nicht zwingend, kann aber in einem Verfahren vor Behörden und Gerichten sein.
Unser Team hat Erfahrung in der Vertretung von Firmen und Privatpersonen, insbesondere in den folgenden Bereichen:

Privatrecht

  • Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Inkasso und Sicherstellungen (Bauhandwerkerpfandrecht etc.)
  • Internetrecht (Second Level Domainnamen, UWG usw.)
  • Haftpflichtrecht
  • Familienrecht
  • Ehe- und Ehescheidungsrecht
  • Sachen- und Erbrecht
  • Wirtschaftsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Schuldbetreibungs-, Konkurs- und Nachlassrecht
  • Sportrecht

öffentliches Recht

  • Umweltschutz-, Immissionsrecht / Handyantennen
  • Ausländerrecht (Asylrecht und Ausländergesetz)
  • Solothurnisches Gemeinderecht
  • Baurecht
  • Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht
  • öffentliche Werke / Submissionsrecht

Strafrecht

  • Opfervertretungen
  • Strafverteidigungen

Vorsicht ist besser als Nachsicht. Bei vielen Rechtsgeschäften empfiehlt sich der Beizug eines Anwalts bereits im Voraus. Wir beraten Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragen. Beim Abschluss von Verträgen kann der frühzeitige Beizug Ihres Anwalts einen späteren Rechtsstreit verhindern helfen - oder Ihnen mehr Sicherheit geben. Wir verfassen Verträge nach Ihren Wünschen oder überarbeiten bestehende Vertragswerke.
 
Lassen Sie sich über Ihre Rechte aufklären.
Wir erstellen für Sie öffentliche Urkunden, nehmen Beglaubigungen vor und eidesstattliche Erklärungen entgegen. Zu jeder öffentlichen Urkunde gehört eine eingehende Beratung.
Einen Notar benötigen Sie für die folgenden Verträge:
  • Gesellschaftsgründung und -umwandlung, Fusionen etc.
  • Statutenänderungen wie Kapitalerhöhung und -herabsetzung; Sitzverlegung
  • Ehevertrag
  • Erbvertrag
  • Testament
  • Vorvertrag zu einem Grundstückskauf
  • Beglaubigung (Unterschriften und Abschriften)
  • Eidesstattliche Erklärung
Die öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften über Grundstücke (Grundstückkauf, beurkundungspflichtiger Dienstbarkeitsvertrag u.a.) darf im Kanton Solothurn ausschliesslich der Amtschreiber vornehmen . Oft empfiehlt es sich jedoch, einen entsprechenden Vorvertrag bei einem privaten Notar abzuschliessen.
Ein professioneller Mediator bietet gewähr für umfassendes Konfliktmanagement.
 
Mediation heisst:
  • Vermittlung zwischen den Konfliktbeteiligten
  • Konfliktregelung durch Konsens und nicht durch Recht oder Macht
  • Vermittlung zwischen den Konfliktbeteiligten

  Mediation ist:
  • ein aussergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren,
  • in dem alle am Konflikt Beteiligten
  • mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in)
  • freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam
  • eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten.

  Voraussetzung für Mediation:
  • Freiwilligkeit
  • Akzeptanz
  • Offenheit
 
Merkblatt Mediation © Matthias Miescher, Mediator SAV